Reisen mit Pflegegrad

Jeder Mensch benötigt auch mal eine Auszeit! Dafür hat die Arbeitswelt beispielsweise Urlaubstage vorgesehen.

Balsam für die Seele

Urlaub ist für die meisten Menschen nicht nur pure Erholung, sondern „Balsam für die Seele“.

Gilt das eigentlich für alle Menschen oder gibt es Ausnahmen?

  1. Was machen pflegebedürftige Menschen?
  2. Was machen pflegende Angehörige?

Unserer Meinung nach gibt es viel zu wenig Möglichkeiten für die beiden oben genannten Personengruppen, Urlaub zu machen. Nur wenige Hotels bieten überhaupt die notwendige Aussattung, damit pflegebedürftige Personen dort Urlaub machen können.

Und pflegende Angehörige haben überhaupt keine Chance auf Urlaub, weil sie sich 365 Tage im Jahr um andere Menschen, um ihre pflegebedürftigen Verwandten, Freunde oder Ehepartner kümmern (müssen).

Pflegebedürftige und pflegende Angehörige zusammen in den Urlaub

Sehr viele Menschen möchten schon gern gemeinsam „die schönste Zeit des Jahres“ erleben und dabei dennoch abschalten können. Damit das möglich ist müssen nicht nur entsprechende Räumlichkeiten und ggf. Hilfsmittel am Urlaubsort bereitstehen, sondern es muss darüber hinaus auch eine Ersatzpflegekraft verfügbar sein.

Im Rahmen der Leistungen der Verhinderungspflege kann diese Ersatzpflegekraft dann, unter gewissen Umständen, auch finanziert werden.