Eine Patientenverfügung ist ein rechtsgültiges Dokument, in dem eine volljährige und einwilligungsfähige Person schriftlich festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie im Falle einer schweren oder lebensbedrohlichen Erkrankung wünscht oder ablehnt, wenn sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern. Dies kann die Wünsche zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerztherapien, künstlicher Ernährung oder Beatmung umfassen. Ziel einer Patientenverfügung ist es, die Selbstbestimmung des Patienten zu wahren und die Ärzte sowie Angehörigen darüber zu informieren, wie mit medizinischen Entscheidungen umgegangen werden soll, wenn der Patient selbst nicht mehr kommunizieren kann.
Zu einer umfassenden Patientenverfügung gehören auch Informationen zu persönlichen Wertvorstellungen des Verfassers, die Ernennung einer Vertrauensperson, die als Vorsorgebevollmächtigter agieren kann, und präzise Anweisungen für spezifische medizinische Szenarien. Die Wirksamkeit der Verfügung tritt mit ihrer Unterzeichnung ein; es wird jedoch empfohlen, sie regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Wünschen des Verfassers entspricht. In Deutschland ist die Patientenverfügung seit dem Patientenverfügungsgesetz vom 1. September 2009 rechtlich verbindlich.
Typische Regelungen in einer Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung können Anweisungen für verschiedene spezifische medizinische Szenarien festgelegt werden, um den Willen des Verfassers in unterschiedlichen Situationen, die er nicht mehr selbst kommunizieren kann, zu äußern. Hier ein paar Beispiele:
Wiederbelebung: Anweisungen, ob bei Herz-Kreislauf-Stillstand Maßnahmen zur Wiederbelebung (Reanimation) ergriffen oder unterlassen werden sollen.
Künstliche Beatmung: Bestimmungen darüber, ob und unter welchen Umständen der Patient künstlich beatmet werden möchte, etwa nur temporär oder auch langfristig.
Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr: Wünsche bezüglich der Anwendung von Ernährungssonden (z.B. PEG-Sonde) oder intravenösen Therapien bei Nahrungsmittelunverträglichkeit oder Unfähigkeit zur Nahrungsaufnahme.
Dialyse: Entscheidungen darüber, ob im Falle von Nierenversagen eine Dialysebehandlung durchgeführt werden soll.
Antibiotika und antivirale Therapien: Vorgaben zur Anwendung von antibiotischen oder antiviralen Medikamenten bei schweren Infektionen.
Schmerztherapie und Palliativversorgung: Detailierte Wünsche zur Schmerztherapie und palliativen Versorgung, um Lebensqualität in der letzten Lebensphase zu sichern und Leiden zu mindern.
Hirntod und Organspende: Anweisungen zum Umgang mit der eigenen Organspende im Falle des Hirntodes.
Lebenserhaltende Maßnahmen bei schweren, irreversiblen medizinischen Zuständen: Beispielsweise im Fall eines Wachkomas oder fortgeschrittener Demenz.
Es ist wichtig, dass die Anweisungen in der Patientenverfügung so klar und präzise wie möglich formuliert werden, um Interpretationsspielraum zu minimieren und Ärzten, Pflegepersonal und Angehörigen konkrete Anhaltspunkte zu geben. Zudem sollten solche Entscheidungen idealerweise in Begleitung eines Arztes getroffen werden, um die medizinischen Implikationen vollständig zu verstehen.