Beim Schwerbehindertenausweis handelt es sich um ein amtliches Dokument, welches den Grad der Behinderung (GdB) einer Person in Prozent ausweist und die mit dem anerkannten Behinderungsgrad verbundenen Rechte und Vergünstigungen belegt. Der Ausweis fungiert als Nachweis für eine Schwerbehinderung und berechtigt den Inhaber, bestimmte soziale und steuerliche Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen. Neben dem GdB kann der Schwerbehindertenausweis ein oder mehrere Merkzeichen enthalten, die auf besondere Beeinträchtigungen hinweisen und Anspruch auf spezifische Hilfen und Schutzrechte geben, etwa beim Parken, im öffentlichen Personenverkehr oder im Arbeitsleben. Die Merkzeichen und deren Bedeutung sind wie folgt:
- G: erhebliche Gehbehinderung
- aG: außergewöhnliche Gehbehinderung
- H: Hilflosigkeit
- B: Berechtigung für eine Begleitperson
- Bl: Blindheit
- Gl: Gehörlosigkeit
- TBl: Taubblindheit
- RF: Befreiung von Rundfunkbeitragspflicht
- 1.Kl.: Berechtigung zur 1. Klasse Upgrade bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel mit einer Fahrkarte der 2. Klasse
Der Schwerbehindertenausweis dient nicht nur zur Inanspruchnahme praktischer Erleichterungen und finanzieller Vorteile, sondern auch als wichtiges Hilfsmittel zur gesellschaftlichen Integration und Teilhabe behinderter Menschen am sozialen und beruflichen Leben. Er wird von den Versorgungsämtern oder den ihnen gleichgestellten Behörden der Bundesländer ausgestellt.
Schwerbehindertenausweis auf Reisen
Besonders auf Reisen können Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis Geld sparen, weil in vielen Fällen im Tourismus günstigere Tarife gelten. Solche Vergünstigungen gelten in vielen Fällen nicht nur für die meist pflegebedürftigen Personen mit dem Schwerbehindertenausweis, sondern auch für die, je nach Merkzeichen, notwendigen Begleitpersonen.