Ein juristisches Dokument, das einer Vertrauensperson (Bevollmächtigten) die Entscheidung in Angelegenheiten eines Vollmachtgebers überträgt, falls dieser aufgrund von Krankheit, Unfall oder altersbedingten Einschränkungen nicht mehr in der Lage sein sollte, seine Interessen selbst zu vertreten. Die Vorsorgevollmacht umfasst in der Regel gesundheitliche, finanzielle und persönliche Angelegenheiten und tritt bei festgelegten Bedingungen, wie zum Beispiel bei einer ärztlich bescheinigten Entscheidungsunfähigkeit, in Kraft. Sie ermöglicht es dem Bevollmächtigten, im Sinne des Vollmachtgebers zu handeln und dessen Willen umzusetzen, ohne dass ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet werden muss. Es ist wichtig, dass die Vorsorgevollmacht schriftlich erstellt und bei Bedarf notariell beurkundet wird, um ihre Wirksamkeit und Akzeptanz bei Banken, Behörden und medizinischen Einrichtungen zu gewährleisten. Eine gut ausgearbeitete Vorsorgevollmacht ist ein wesentlicher Bestandteil der persönlichen und rechtlichen Absicherung und dient der Wahrung der Autonomie und Würde des Vollmachtgebers in Zeiten der Hilfsbedürftigkeit.